Das um die Ecke gucken wird aber verlangt. Mein Vater (im Auto) hatte auch mal ein kaum zu vermeidenden Unfall mit einem Radfahrer, der den Radweg in falscher Richtung fuhr.
kommt vor.
Es kam zwar nicht zu einem Gerichtsverfahren. Die gerufene Polizei hat ihm aber gleich mal wegen Verkehrsgefährdung einen Strafzettel ausgestellt.
Vielleicht hätte er es auf eine Gerichtsverhandlung ankommen lassen sollen? Er hätte Widerspruch beim Strafzettel einlegen können. Ein Polizist macht auch Fehler zuweilen.
Laut StVO hat man sich jederzeit so verhalten, dass man _niemanden_ gefährdet. Weder Radfahrer in falscher Richtung, noch 5jährige Kinder, die einem Ball hinterherrennen!
Duch die gesetzliche Haftpflcht ist der Autofahrer abgedeckt, nicht der Radfahrer aber, wenn er keine private Haftpflicht (ADFC) hat.
Leider kümmert das scheinbar niemanden.
Doch deshalb fahre ich
kein Auto mehr oder selten. Autofahren macht mir einfach keinen Spaß mehr!

Zu viele Radfahrer unterwegs!

Da fahre ich lieber auch Rad.
Gruß,
Bernd