Falsche Richtung bringt 50:50 :
Fährt eine Radfahrerin auf einem Radweg in "falscher" Richtung und kommt es an einer Kreuzung zu einer Kollision mit einem Pkw, so teilen sich beide Parteien den Schaden, weil der Autofahrer mit dem verkehrswidrigen Verhalten eines Radfahrers hätte rechnen müssen und die Radfahrerin ihrerseits damit, dass ein Autofahrer einen "Geisterradfahrer" übersieht.
Oberlandesgericht Hamm, 9 U 12/98

Währe doch in meinem Fall gegeben.
Ich will hier keine Rechtsberatung.
Vieleicht ist jemandem so etwas mal passiert.