Hallo

Zitat:
Teilschuld setzt ein Mitverschulden voraus. Wenn aber ein Radfahrer, wie im Fall von reyk26 sich 100% verkehrswidrig verhält, kann man dem Autofahrer keine Schuld anlasten, weil kein Mitverschulden vorliegt.


Die Teilschuld ist meiner Meinung schon gegeben, weil das Auto im Strassenverkehr steht. In der Schweiz wurde einmal eine Autofahrerin zu 1/3 schuldig gesprochen weil sie mit ihrem Auto vor einem Kreisel gestanden hat. Dann ist ihr ein Radfahrer vom Radweg trotz "kein Vortritt" Beschilderung in die Autotüre gerast. Die Autofahrerin teilweise schuldig, weil sie das Auto in den Verkehr gesetzt hat. Egal ob sie damit gefahren ist oder nicht. Für mich ist das aber auch nicht wirklich nachvollziebar.

Gruess Michi

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