Hallo,
nehmen wir mal an es kommt auf einer Kreuzung zu einem Zusammenstoß, weil ein Verkehrsteilnehmer die Ampel bei rot passiert hat. Ansonsten haben sich beide Beteiligten (beide keine Fussgänger!) regelgerecht verhalten, also angepasste Geschwindigkeit, nicht betrunken, etc.. Kennt jemand ein Urteil zu einem solchen Fall, bei dem die Schuld nicht zu 100% dem Rotsünder zugesprochen, sondern auf beide verteilt wurde?
Gruß
Uli