Wenn in den Niederlanden ein Unfall zwischen Dose und Fahrrad passiert, ist aufgrund der Gefaehrdungshaftung grundsaetzlich der Outler schuld.
a) Du und einige andere Poster vermischen/verwechseln Gefährungshaftung mit Schuld. Gefährdungshaftung bedeutet, dass man haftet, auch und gerade wenn man nicht schuld ist. Falls man schuld ist, braucht's ohnedies keine spezielle Regelung für anders gelagerte Haftung.
b) Für mein Rechtsgefühl ist schwer vorstellbar, dass in NL diese unbedingte Gefährdungshaftung gilt. Mag aber trotzdem so sein. Kann das jemand hier fundiert beantworten und abgrenzen (Auto - Fahrrad? Auto immer? Anderes?)
c) @Rado: Haftung hat grundsätzlich nichts mit Versicherung zu tun. Die Versicherung macht nur dem Haftenden im Fall des Falles das Leben leichter, springt für ihn ein. In der Praxis hat allerdings auch der Geschädigte seinen Vorteil: Versicherungen sind eher zahlungsfähig als irgendein Privatmann.
Für Sonderfälle (z.B. nicht Versicherter ist schuld an Unfall) gibt es hier in Deutschland einen Fond, der IMHO nur für Personenschäden eintritt und das auch nur begrenzt (z.B. kein Schmerzensgeld). Kenne dieses Thema aber nicht ausreichend für fundierte Aussagen. Holländische Regelung würde mcih auch hier interessieren. Mutmaßlich haben sich ohnedies die EU-Bürokraten auch schon dieses Themas bemächtigt und zumindest einiges vereinheitlicht.