Hallo Bernd,
Teilschuld setzt ein Mitverschulden voraus.
Da bin ich mir nicht so sicher. Wir haben doch Juristen hier, was sagen die dazu? Ich meine, es gibt immer eine Schuld, die dann irgendwie unter den Beteiligten aufgeteilt werden muss. Zum Beispiel bei einem Autounfall mit Kind. Selbst wenn der Autofahrer echt keine Chance hatte, wird ihm eine Schuld zugewiesen werden, denn das Kind hat per se keine Schuld - und nicht alles, was einem Kind passiert, ist Verletzung der Aufsichtspflicht.
Und dann gibt es für Autofahrer angeblich noch ein 'allgemeines Betriebsrisiko'... aber spätestens an diesem Punkt habe ich dann endgültig gar keine Ahnung mehr.

Liebe Grüße,
Wolfgang