..... Die Verkehrsplaner sind die Gekniffenen, die weder von diesen Richtern Hilfe bekommen und die veranwortliche Politik in der Kommune hat einen Haufen Angst davor, sich mit den Anwohner anzulegen (das nennt sich "Parkdruck") und beide stellen die Verkehrsplaner vor nicht lösbare Aufgaben. Solche Urteile passen - zunächst überraschend - voll in diese Linie. Anstatt mitzuhelfen, diesen teuer angelegten Schutzstreifen Wirkung zu verschaffen, wird es formaljuristisch lächerlich gemacht.
Da wird nichts lächerlich gemacht. Um das zu erkennen, muss man aber seine "eingeengte Radfahrersicht" verlassen, und sich der Gesamtthematik "Verkehrsraumnutzung und Verkehrsfunktion" eher neutral-wissenschaftlich nähern. Sonst rennt man weiterhin in die klassische Radfahrer-gegen-Autofahrer-Diskussionsfalle, mit allen üblichen ideologisch verhärteten Argumenten. Damit löst man nichts.
Dass es auch anders geht seitens der Verkehrsplaner/Stadtverwaltung -von wegen Parkdruck - habe ich ja mal
hier verlinkt. Eine Stadt muss dazu eben auch - ggf. von der daran interessierten Bevölkerung - sanft "gezwungen" werden, mutige Entscheidungen zu treffen. Und sich von dem reflexartig einsetzenden Shitstorm der "Autofahrer-Abzocke"- und "Wo-sollen-wir-denn-sonst-unser-Auto-hinstellen"-Heuler nicht beeindrucken lassen.
Dass sich manche Region in D auch in 2018 noch in der Hochphase der MIV-Förderung wähnt und die Zeichen der Zeit missdeutet, ist bekannt.
Da werden Gerichte aber keinen Einfluß drauf nehmen können, eine Stadt kann da nicht zu "mehr Mut" verurteilt werden - das muss vom Souverän in der Region durchgedrückt werden.
Ich glaube du siehst das falsch. Wenn es gegen die Parker ging, müsste man gegen diese vorgehen. Und das sollte eventuell möglich sein.
Das Gericht hatte aber nur darüber zu befinden, ob man gegen Schutzstreifen klagen könne. Und das geht so eben nicht.
Gegen die Parkplätze kann man eventuell klagen, auch mit dem Argument des Schutzstreifens in der Dooringzone (Parker zwingen dazu den Schutzstreifen zu verlassen, was zusätzlich gefährdend ist, auf jeden Fall der anvisierten Schutzwirkung offensichtlich nicht zuträglich ist).
Nein - genau dieses Argument hat das oben zitierte Gericht in seinem Urteil erledigt. Wo keine Nutzungspflicht, da auch keine Dooring-Gefahr, weil ich ja Abstand halten kann/darf/muss. Dass der größte Teil der Fahrradnutzer gedankenlos in der Gegend rumkullert, bzw. auch gar keine Ahnung davon hat, dass es irgendwelche Rechtslagen gibt, die sein Tun betreffen, ist kein Gerichtsproblem - sondern eher eine Frage von Interesse, Bildung, Intellekt.
Wieso sind die, die einfach nur fahren, um anzukommen, »Kampfradler«? Wo bleibt der gleichermaßen abwertende Ausdruck für die wirklich sozial unverträglichen Verkehrsteilnehmer?
Das ist nicht negativ gemeint, sondern sind die, die sich den ihnen zustehenden Verkehrsraum auch unter widrigen Bedingungen erkämpfen. Aber die Masse der Leute, die vom MIV auf das Rad geholt werden sollen, gehören nicht dazu. Leider im Gegenteil, in der Rolle MIV benehmen sie sich i.d.R. daneben, so dass eben heute "Kampfradler" nötig sind. Ich meine damit nicht die Leute, die bewußt Verkehrsregeln mißachten, Fußgänger gefährden, ohne Licht fahren, ....
Es ist schon interessant, mit welch kruder Argumentation man versucht, sich als Kämpfer für eine bessere Sache über die anderen zu erheben. Der nächste "Kriegschauplatz": Gute Kampfradler vs. böse Kampfradler - wer ist der bessere Diener für die Sache??
Fahr' doch einfach mit der Selbstverständlichkeit und Selbstsicherheit Rad, die die Rechtslage hergeben. Wenn sich daran andere, weniger selbstbewusste Radler, dann ein Beispiel nehmen / sich daran orientieren, ist doch alles gut. Diese ständige verbale und mentale Aufrüstung und Kriegspropaganda hilft doch nun wirklich niemandem
