... Da lässt sich doch was mit anfangen......
Ja, aber was?
- Das Gericht stellt klar fest, dass diese Radfahrsrteifen keine Pflicht beinhalten, sich ausschließlich innerhalb der Markierung fortbewegen zu müssen.
- Das Gericht stellt klar, dass, wo keine Pflicht / kein Zwang mit einer behördlichen Maßnahme verbunden ist, auch kein Klagegrund, und somit keine Klagebefugnis besteht.
- Das Gericht stellt klar fest, dass den Umständen nach (sicherer Seitenabstand!) auch ein Fahren außerhalb der Markierung kein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot darstellt.
- Das Gericht stellt klar fest, dass ohne "Zwangsanordnung" zur Benutzung des Streifens auch keine "behördlich angeordnete Gefahrenerhöhung" für den Radverkehr gegeben ist (wogegen ja geklagt wurde).
..... und somit auch bei etwas
knapp bemessenen Radverkehrs-"Angebotsstreifen" kein Verstoß gegen das Grundgesetz vorliegt, weil kein Nutzungszwang gegeben ist. Man beachte den LKW im Gegenverkehr und stelle sich auf dem Radverkehrs-"Schutzstreifen" morgendlichen Schüler-Radverkehr vor. Ist 'ne stark befahrene Berufspendler-Straße nach Bonn-Beuel, Höhe Bonner Bogen. Auf solchen Streifen (andere gibt es in Bonn übrigens nicht!! - das ist dort Normalzustand) bin ich immer links neben der Abstandsmarkierung (gestrichelte Linie) gefahren - Hupkonzert hin oder her.
Mit dem genannten Urteil kann man mit den zust. Behörden mal in die Diskussion gehen, dass sie die Streifen abschaffen, und statt dessen einfach regelmäßig Fahrrad-Piktogramme auf die Fahrbahn pinseln - als Zeichen an den KFZ-Verkehr, dass Fahrräder korrekt die Fahrbahn benutzen dürfen. Auch können die zust. Behörden mit der zust. Polizei vereinbaren, dass das Nichteinhalten des Schutzstreifens durch Radfahrer nicht beanstandet wird, solange niemand gefährdet wird. Mit solchen Urteilen kann man seine Argumentation eben gut unterfüttern.
........, schalten bei diesen Markierungen auf »Fahren in Fahrspuren« und damit ist der seitliche Überholabstand gegessen. Die blauen bis grünen Freunde und Helfer sehen das in der Regel auch so.
Das dürfen die auch gerne so sehen. Die zwei Mal in x Jahren, die ich von denen mal angesprochen werde, kümmern mich nicht. Diskutieren tue ich nicht - wenn die auf ein Knöllchen bestehen, sollen sie das aufnehmen. Wenn der Bescheid kommt, habe ich ausreichend Ruhe und Muße, mit der Behörde zu "verhandeln", ob es sich tatsächlich um einen Verstoß gegen irgendwas gehandelt haben könnte. Mit der Polizei auf offener Straße diskutieren - da haben die keinen Spaß dran und mir versaut es auch nur die Laune. Also, was soll's?