Hallo Uwe,
Das mag sein. Nur hebt das nicht das Rechtsfahrgebot auf, was bedeutet, dass man trotzdem in der Spur zu fahren hat.
Ja, sofern man ausreichenden Abstand zu parkenden Autos halten kann. Das Landgericht Berlin urteilte 1995, dass Radfahrer einen so großen Abstand von parkenden Autos halten müssen, dass sie eine unachtsam geöffnete Autotür nicht gefährdet.
Hier zum Beispiel ist es gar nicht möglich, den Streifen zu benutzen, ohne in der Dooring-Zone zu fahren. Abgesehen, dass er am Ende suggeriert, man könne oder dürfe auf dem Gehweg weiterfahren.
Grüße
Andreas