Ich glaube du siehst das falsch. Wenn es gegen die Parker ging, müsste man gegen diese vorgehen. Und das sollte eventuell möglich sein.
Das Gericht hatte aber nur darüber zu befinden, ob man gegen Schutzstreifen klagen könne. Und das geht so eben nicht.
Gegen die Parkplätze kann man eventuell klagen, auch mit dem Argument des Schutzstreifens in der Dooringzone (Parker zwingen dazu den Schutzstreifen zu verlassen, was zusätzlich gefährdend ist, auf jeden Fall der anvisierten Schutzwirkung offensichtlich nicht zuträglich ist).