In Antwort auf: AndreMQ
In Antwort auf: Behördenrad
... Da lässt sich doch was mit anfangen......
Ja, aber was?


Ich vermute mal, dass damit deutlich gemacht wurde, dass es keine Benutzungspflicht für solche Spuren gibt?
Das mag sein. Nur hebt das nicht das Rechtsfahrgebot auf, was bedeutet, dass man trotzdem in der Spur zu fahren hat.
Das Gericht hat einfach nur nach einem eleganten Weg gesucht, die Klagebefugnis des Radlers zu verneinen. Das gelang wohl.
Ich habe beim (zugegeben oberflächlichen) Lesen nicht verstanden, was ihn bewog, in die zweite Instanz zu gehen.