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#272330 - 08/24/06 11:16 AM Wild-Biwakieren in D grundsätzlich erlaubt?
ingobert
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Hallo,

habe in einem anderen Forum gelesen, daß wild-Biwakieren (im Gegensatz zu wild-campieren) hier in D grundsätzlich nicht verboten ist. Stimmt das?

Grundsätzlich würden mich (in diesem überaus "schwammigen" Bereich) überhaupt einmal die Gesetzestexte dazu interessieren. Hat da jemand links bzw. kennt sich aus?

Also, bitte an dieser Stelle keine Erfahrungsberichte, sondern nur Gesetze & Bestimmungen, schwarz auf weiß.

Gruß!
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#272332 - 08/24/06 11:25 AM Re: Wild-Biwakieren in D grundsätzlich erlaubt? [Re: ingobert]
webmantz
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Moin Ingobert!

öhm ... worin besteht der Unterschied zwischen biwakieren und campen?

Auch wenn es eigentlich nicht meine Art ist: nutz doch mal die Suchfunktion. Ich erinnere mich an einige Threads zu dem Thema, teilweise auch mit Links zu entsprechenden Seiten.

Aus meiner Erinnerung gekramt: Übernachten unter freiem Himmel ist in D nicht grundsätzlich verboten ... ABER ... grundsätlich nicht erlaubt ist es in Wäldern und in Naturschutzgebieten. Alles andere wird nicht Bundesweit sondern Landesweit und teilweise sogar Gemeindeweit geregelt. Du wirst also kaum irgendwo eine allgemeingültige Regel für die ganze Republik bekommen.

Gruß, André
(der eigentlich immer wild campt)
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#272348 - 08/24/06 11:57 AM Re: Wild-Biwakieren in D grundsätzlich erlaubt? [Re: webmantz]
ingobert
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In Antwort auf: webmantz

öhm ... worin besteht der Unterschied zwischen biwakieren und campen?
biwakieren = nächtigen ohne Zelt (und ohne Planwagen grins o.ä.)

Zitat:

Auch wenn es eigentlich nicht meine Art ist: nutz doch mal die Suchfunktion. Ich erinnere mich an einige Threads zu dem Thema, teilweise auch mit Links zu entsprechenden Seiten.


Ja, da hab ich schon viel gelesen, und da stehen 1000e Berichte über liebe und böse Förster, und auch viele Tips, und das ist auch alles schön und gut.

Mich interessieren aber jetzt wirklich mal die Bestimmungen/Gesetze zum Thema.

Gruß!
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#272349 - 08/24/06 11:59 AM Re: Wild-Biwakieren in D grundsätzlich erlaubt? [Re: ingobert]
soundZ
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Hallo Ingobert,

ob's erlaubt ist oder nicht kann ich nicht 100%ig sagen, aber: Ich maches es einfach immer - und es hat noch nie Probleme gegeben.
Allerdings habe ich mich auch nie auf eine Freifläche in einem Wohngebiet oder ähnliches gestellt - sondern lieber ein sichtgeschütztes Plätzchen zwischen Feldern, am Waldrand u.s.w. gesucht.

Nach manchen Dingen sollte man einfach gar nicht fragen, dann kommt auch niemand auf die Idee es zu verbieren grins cool listig

Nachtrag: Hab' gerade eben erst Deine Antwort auf Andrés Beitrag gesehen. Darf ich fragen wieso Dich die gesetzlichen Bestimmungen interessieren? Hast Du vor nach Karlsruhe zu gehen und für uns in Deutschland ein "Allemannsretten" (Jedermannsrecht) zu erstreiten? Lass das lieber... dabei kommt nix gutes 'raus grins cool schmunzel

Edited by soundZ (08/24/06 12:06 PM)
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#272353 - 08/24/06 12:07 PM Re: Wild-Biwakieren in D grundsätzlich erlaubt? [Re: soundZ]
ingobert
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In Antwort auf: soundZ

Allerdings habe ich mich auch nie auf eine Freifläche in einem Wohngebiet oder ähnliches gestellt - sondern lieber ein sichtgeschütztes Plätzchen zwischen Feldern, am Waldrand u.s.w. gesucht.


So mach ich das ja auch (zumindest wenn kein Campingplatz in der Nähe ist) aber ich will halt nicht ganz unwissend dastehen, wenn einer mal blöd daher kommt - und das gibt's halt auch, wie man so hört...

Gruß!
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#272363 - 08/24/06 01:00 PM Re: Wild-Biwakieren in D grundsätzlich erlaubt? [Re: ingobert]
Detlef
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Hier mal ein link zu dem Thema:

Campen in Deutschland

Gruß
Detlef
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#272400 - 08/24/06 03:47 PM Re: Wild-Biwakieren in D grundsätzlich erlaubt? [Re: ]
ingobert
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Hallo & danke! das ist doch mal was handfestes! Völlig neu war mir dieses:

Zelten in der freien Landschaft ist, ausgenommen im Wald, in keinem Bundesland explizit verboten. Und in Deutschland gilt das Rechtsprinzip des Verbotsvorbehaltes. Soll heißen: alles, was nicht ausdrücklich verboten ist, ist zunächst erlaubt. Aber ACHTUNG: freie Landschaft ist in Deutschland in vielen Fällen Privatgrund und hier gelten die Eigentumsrechte des Besitzers und fremdes Eigentum ist grundsätzlich vor der Einwirkung anderer geschützt


wobei ich mich wiederum folgendes Frage: wenn ich also prinzipiell erst einmal das Recht habe, auf einer nicht-privaten Wiese zu Zelten, dann darf ich doch eigentlich erwarten, daß eine Privat-Wiese dann auch entsprechend gekennzeichnet oder umzäunt o.ä. ist.

Wenn ich aber nun davon ausgehe, daß ich auf jeder Wiese zelten darf, wo weder ein Schid steht, noch ein Zaun ist, dann sind wir im Prinzip beim "allemannsretten"...

Tja, was meinen die Hobby-Rechtsanwälte grins ?

Gruß!
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#272401 - 08/24/06 03:56 PM Re: Wild-Biwakieren in D grundsätzlich erlaubt? [Re: ingobert]
soundZ
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In Antwort auf: ingobert
[...]
Wenn ich aber nun davon ausgehe, daß ich auf jeder Wiese zelten darf, wo weder ein Schid steht, noch ein Zaun ist, dann sind wir im Prinzip beim "allemannsretten"...[...]


Jupp. Prima, oder? Und so verhalte ich mich ja (s.o.) auch. Ich sehe das alles total unproblematisch.

Gruß
Simon
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#272402 - 08/24/06 04:02 PM Re: Wild-Biwakieren in D grundsätzlich erlaubt? [Re: ingobert]
HyS
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Hallo,
Zitat:
Wenn ich aber nun davon ausgehe, daß ich auf jeder Wiese zelten darf, wo weder ein Schid steht, noch ein Zaun ist, dann sind wir im Prinzip beim "allemannsretten"...


Und wenn am Gartenhäuschen kein Schild steht "Eintritt verboten" und es offen ist, kannst du bei schlechtem Wetter reingehen und es dir gemütlich machen. Wenn an den Weinflaschen kein Schild steht "trinken verboten" wird es noch genußvoller. Wenn am Brennholz kein Schild steht "nicht verbrennen" kannst du sogar noch heizen. Wenn am Bett kein Schild steht "schlafen verboten" kannst du darin schlafen.

Mach aber unbedingt immer ein Schild an dein Rad "nicht mitnehmen, keine Gepäckstücke abmachen" sonst fehlt bald was. zwinker grins
*****************
Freundliche Grüße
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#272403 - 08/24/06 04:12 PM Re: Wild-Biwakieren in D grundsätzlich erlaubt? [Re: ingobert]
amucante
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In Antwort auf: ingobert


wobei ich mich wiederum folgendes Frage: wenn ich also prinzipiell erst einmal das Recht habe, auf einer nicht-privaten Wiese zu Zelten, dann darf ich doch eigentlich erwarten, daß eine Privat-Wiese dann auch entsprechend gekennzeichnet oder umzäunt o.ä. ist.

Wenn ich aber nun davon ausgehe, daß ich auf jeder Wiese zelten darf, wo weder ein Schid steht, noch ein Zaun ist, dann sind wir im Prinzip beim "allemannsretten"...


Guten Abend Ingobert,

auch ich schlafe sehr gerne draussen, meist ohne Zelt. Hierzulande ist viel Grund ist in Privatbesitz, da freue ich mich, wenn unser Verhalten toleriert wird. Einen Rechtsanspruch wuerde ich nicht geltend machen. Auch wenn die Gegenseite unfreundlich werden sollte, halte ich es fuer angebracht, hoeflich zu bleiben. Wir sind in deren Gebiet, auf deren Grund. Und bei meinen doch einigen Naechten draussen kam schon mal einer zum Gucken, doch nie zum Meckern. Vor allem, wenn man den Jungs oder Maedels erklaert, dass man auf einer etwas groesseren Radtour ist und es am Abend einfach nimmer weitergeschafft hat, oder - z.B. bei einer Scheune mit geeignetem Vordach - wegen des Gewitters halt nur unterstehen wollte, dann ist voellig unerwartet Nacht geworden, findet man oft mehr als Verstaendnis.

Wenn wir Draussenschlafer jedoch anfangen, mit "dann zaeunt doch Eure Wiesen ein!" (was sehr oft durch andere Vorschriften verhindert wird, gluecklicherweise) um uns zu rufen, dann machen Touren in den Stacheldrahtgassen bald keinen grossen Spass mehr.

Viele Gruesse,
roland.
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#272433 - 08/24/06 06:42 PM Re: Wild-Biwakieren in D grundsätzlich erlaubt? [Re: HyS]
ingobert
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In Antwort auf: HvS

Und wenn am Gartenhäuschen kein Schild steht "Eintritt verboten" und es offen ist, kannst du bei schlechtem Wetter reingehen und es dir gemütlich machen. Wenn an den Weinflaschen kein Schild steht "trinken verboten" wird es noch genußvoller. Wenn am Brennholz kein Schild steht "nicht verbrennen" kannst du sogar noch heizen. Wenn am Bett kein Schild steht "schlafen verboten" kannst du darin schlafen.


Nein, bei all den von Dir genannten Sachen würde ich grundsätzlich davon ausgehen, daß sie einen privaten Eigentümer haben.

Für mein Rechtsverständnis muß man zwischen Sachen und Grundstücken trennen: wenn ich mir eine Wiese kaufe und keinen Zaun darum ziehe, dann muß ich eben damit rechnen, daß sie auch betreten bzw "genutzt" wird. Ich habe jedenfalls einen Zaun um meinen Garten gezogen, weil ich eben NICHT will, daß dort einfach jemand sein Handtuch ausrollt und sich sonnt... Ich denke, das macht man auf der ganzen Welt so oder so ähnlich...

Gruß!
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#272436 - 08/24/06 07:04 PM Re: Wild-Biwakieren in D grundsätzlich erlaubt? [Re: amucante]
ingobert
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In Antwort auf: amucante

Guten Abend Ingobert,

auch ich schlafe sehr gerne draussen, meist ohne Zelt. Hierzulande ist viel Grund ist in Privatbesitz, da freue ich mich, wenn unser Verhalten toleriert wird. Einen Rechtsanspruch wuerde ich nicht geltend machen. Auch wenn die Gegenseite unfreundlich werden sollte, halte ich es fuer angebracht, hoeflich zu bleiben. Wir sind in deren Gebiet, auf deren Grund. Und bei meinen doch einigen Naechten draussen kam schon mal einer zum Gucken, doch nie zum Meckern. Vor allem, wenn man den Jungs oder Maedels erklaert, dass man auf einer etwas groesseren Radtour ist und es am Abend einfach nimmer weitergeschafft hat, oder - z.B. bei einer Scheune mit geeignetem Vordach - wegen des Gewitters halt nur unterstehen wollte, dann ist voellig unerwartet Nacht geworden, findet man oft mehr als Verstaendnis.
Ja, aber oft eben auch nicht, wie man so hört! Freut mich wirklich für dich, daß du offensichtlich durchweg gute Erfahrungen gemacht hast, aber ich für meinen Teil bin auch ganz gerne mal vorbereitet für den Fall, daß es Ärger gibt - zumal es bei mir(uns) um eine Family mit 2 Kindern (8+10) geht.

Zitat:

Wenn wir Draussenschlafer jedoch anfangen, mit "dann zaeunt doch Eure Wiesen ein!" (was sehr oft durch andere Vorschriften verhindert wird, gluecklicherweise) um uns zu rufen, dann machen Touren in den Stacheldrahtgassen bald keinen grossen Spass mehr.

Eieiei, da haste jetzt aber gut dick aufgetragen... grins

Gruß!
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#272439 - 08/24/06 07:11 PM Re: Wild-Biwakieren in D grundsätzlich erlaubt? [Re: ingobert]
amucante
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So dick auftragen wollte ich nicht, verzeih bitte. Doch hatte ich einst selbst einen Garten, und den durfte ich (offiziell) gar nicht einzaeunen. Aufgrund welcher Grundlage weiss ich nimmer, ist zu lange her (ich zaehle hier eher zu den Senioren). Soweit ich richtig informiert bin, duerfen die meisten Wiesen nicht eingezaeunt werden, hoechstens 'voruebergenend' (z.B. um Pferde oder Kuehe drin zu halten). Nicht jedoch, um unliebsame Wanderer draussen zu halten.

Und dass Ihr zu viert auch etwas weniger flexibel seid, ist mir schon verstaendlich. Mit Euren schlechten Erfahrungen, kannst da mal vielleicht einige Beispiele nennen, wuerde mich schon interessieren. Ich habe reichlich Angst vor Hunden, seit mich einer (in Peru) gebissen hat. Mit den Leuten laesst sich meistens reden...

Viele Gruesse,
roland.
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#272441 - 08/24/06 07:13 PM Re: Wild-Biwakieren in D grundsätzlich erlaubt? [Re: ingobert]
Hansflo
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In Antwort auf: ingobert

... wenn ich mir eine Wiese kaufe und keinen Zaun darum ziehe, dann muß ich eben damit rechnen, daß sie auch betreten bzw "genutzt" wird. Ich habe jedenfalls einen Zaun um meinen Garten gezogen, weil ich eben NICHT will, daß dort einfach jemand sein Handtuch ausrollt und sich sonnt... Ich denke, das macht man auf der ganzen Welt so oder so ähnlich...
Gruß!


Hallo Ingobert,

da kann ich nur froh sein, dass Grundbesitzer und Nichtgrundbesitzer das hierzulande anders sehen und grundsätzlich das achten, was offensichtlich ist: dass Wiese, Getreidefeld oder Gartenbeet in jemandes Besitz oder Eigentum stehen, auch wenn dies nicht ausdrücklich durch Zaun oder Schild gekennzeichnet ist.

Würde sonst ja schlimm aussehen, unsere Landschaft, wenn sämtliche Bauern ihren Besitz fest umzäunen müssten, damit ihnen nicht jeder drübertrampelt oder seine Zelte aufschlägt.

Es gibt ein Besitzrecht und dieses ist zu achten.

Hans (ebenfalls Grundbesitzer ohne Zaun und Schild)
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#272453 - 08/24/06 07:53 PM Re: Wild-Biwakieren in D grundsätzlich erlaubt? [Re: ingobert]
Spargel
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In Antwort auf: ingobert
Für mein Rechtsverständnis muß man zwischen Sachen und Grundstücken trennen: wenn ich mir eine Wiese kaufe und keinen Zaun darum ziehe, dann muß ich eben damit rechnen, daß sie auch betreten bzw "genutzt" wird.

Wenn Dein Rechtsverständnis derart mangelhaft ist, ist es gut, daß Du Dich mit dieser Anfrage weiterbilden willst, ob absichtlich oder unabsichtlich, was die Einsicht in den eigenen "gesunden Menschenverstand" angeht.

Nur als kleine Unterstützung: Zumindest hier in Bayern, woanders wahrscheinlich genauso, ist das Betreten landwirtschaftlicher Nutzflächen einschließlich Wiesen !!! in der Vegetationszeit prinzipiell untersagt, für Wiesen gilt dies i.a. von April bis Oktober, und zwar auch nach dem Mähen - es gibt ja mehrere "Ernten". Das Gesetz darfst Du selber suchen; im Outdoorforum gab es heuer sogar mal eine ähnliche Diskussion, suche ich Dir aber nicht raus, selber suchen macht schlau.

ciao Christian
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#272468 - 08/24/06 08:21 PM Re: Wild-Biwakieren in D grundsätzlich erlaubt? [Re: Spargel]
ardeche
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In Antwort auf: Spargel

....hier in Bayern, woanders wahrscheinlich genauso, ist das Betreten landwirtschaftlicher Nutzflächen einschließlich Wiesen !!! in der Vegetationszeit prinzipiell untersagt, für Wiesen gilt dies i.a. von April bis Oktober....

ciao Christian



Hallo Christian
dann kann das "Oktoberfest" aber zumachen, wenn da keiner draufdarf bravo bier bravo

...aber mal im ernst: es gibt das Recht aufs Betreten der freien Landschaft. Jedermann kann und darf die freie Landschft betreten. EIn EInzäunen ist in der Regel nicht statthaft (LSG, bzw. Satzungen der Gemeinden...)

Gruß

Holger
:devil: [b]Schmerz ist Schwäche, die den Körper verläßt![b] :devil:
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#272470 - 08/24/06 08:46 PM Re: Wild-Biwakieren in D grundsätzlich erlaubt? [Re: Hansflo]
ingobert
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In Antwort auf: Hansflo


da kann ich nur froh sein, dass Grundbesitzer und Nichtgrundbesitzer das hierzulande anders sehen und grundsätzlich das achten, was offensichtlich ist: dass Wiese, Getreidefeld oder Gartenbeet in jemandes Besitz oder Eigentum stehen, auch wenn dies nicht ausdrücklich durch Zaun oder Schild gekennzeichnet ist.


von letzteren beiden war nie die Rede! Und was "Wiesen" angeht: es gibt unzählige davon, die weder in Privatbesitz noch landw. Nutzflächen sind!

Edited by ingobert (08/24/06 09:31 PM)
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#272473 - 08/24/06 09:00 PM Re: Wild-Biwakieren in D grundsätzlich erlaubt? [Re: ardeche]
Spargel
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In Antwort auf: ardeche

In Antwort auf: Spargel

....hier in Bayern, woanders wahrscheinlich genauso, ist das Betreten landwirtschaftlicher Nutzflächen einschließlich Wiesen !!! in der Vegetationszeit prinzipiell untersagt, für Wiesen gilt dies i.a. von April bis Oktober....


...es gibt das Recht aufs Betreten der freien Landschaft. Jedermann kann und darf die freie Landschft betreten. EIn EInzäunen ist in der Regel nicht statthaft (LSG, bzw. Satzungen der Gemeinden...)

Ja und, Holger?
Die Wiese eines Bauers ist eingezäunt oder nicht keine freie Landschaft, ob das einem Outdoorfan paßt oder nicht.
Und auch das LSG kennt massenhaft Einschränkungen bis hin zum vollständigen Betretungsverbot zB von Schilfgürteln.
Was nicht verboten werden kann ist die Passage von Wegen ohne Fahrzeuge d.h. zu Fuß.
Also kann man auch am Wegesrand, ich würde auch den Straßengraben dazu zählen, ein Biwak machen.

ciao Christian
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#272477 - 08/24/06 09:11 PM Re: Wild-Biwakieren in D grundsätzlich erlaubt? [Re: Spargel]
amucante
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In Antwort auf: Spargel

...
Was nicht verboten werden kann ist die Passage von Wegen ohne Fahrzeuge d.h. zu Fuß...


Guten Abend Christian,

ich kenne den Spruch so rum, dass die Natur der Erholung der Menschen zu dienen hat. Dazu gehoert auch, dass z.B. Staedter ueber Wiesen gehen duerfen - sofern die Wiesen nicht kurz vor der Mahd stehen. Also genau so, wie es Holger m.E. korrekt dargestellt hat. In begruendeten Einzelfaellen kann ein Betretungsverbot erwirkt werden, jedoch sollte und duerfte das die Ausnahme darstellen (z.B. Dein zitierter Schilfguertel).

Du hast erwaehnt, dass von April bis Oktober ein Betretungsverbot herrscht; ich kenne es so, dass von Oktober bis April (fuer Wiesen) grundsaetzlich freier Zugang zu herrschen hat. Beide Varianten koennen sich decken, doch muss dies nicht so sein. Auch hat kein Landwirt etwas dagegen, wenn eine Familie mit Sack und Pack und Waldi ueber die frisch abgeraeumte Wiese spaziert, sofern der Hund nicht allzugrosse Denkmaeler hinterlaesst.

Viele Gruesse,
roland.
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#272480 - 08/24/06 09:26 PM Re: Wild-Biwakieren in D grundsätzlich erlaubt? [Re: amucante]
PetraClaudia
Unregistered
Also, ich bin auf dem Land (im Schwarzwald) aufgewachsen und bei uns war das so, dass es vom Frühjahr bis zur Ähmd verboten war, die Felder zu betreten (wenn sie nicht gerade gemäht waren) - und das war eine richtige amtliche Verlautbarung.

Jeder vernünftige Mensch macht das sowieso so; höchstens ein paar dumme Kurgäste kamen auf die Idee, quer durch hochwachsende Wiesen oder Getreide zu laufen.

Was das Wildzelten auf dem Land betrifft, so würde ich einfach mal bei Bauern fragen, ob man das Zelt in die Nähe des Hofes aufstellen darf - da bekommt man doch meist kein Nein, kann vielleicht noch Milch und Eier kaufen und ist nebenbei noch ganz sicher "legal".

Im Stroh schlafen, piekst, ist aber auch mal eine Erfahrung und bei Regen gut als Anliegen zu vermitteln. Man muss nur glaubhaft beteuern, dass man nicht raucht zwinker .

Petra
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Off-topic #272482 - 08/24/06 09:28 PM Re: Wild-Biwakieren in D grundsätzlich erlaubt? [Re: amucante]
Ilai
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In Antwort auf: amucante

[...]sofern der Hund nicht allzugrosse Denkmaeler hinterlaesst.


Nun ja, wenn ich mir besonders im Frühjahr und Sommer so ansehe, wie viele Hektoliter Gülle da teilweise auf landwirtschaftlichen Flächen verklappt wird - anders kann man das schon nicht mehr bezeichnen - kann sich der gute Wuffi sein ganzes Leben lang abmühen - es wird trotzdem nicht in's Gewicht fallen...

:edit: OT vergessen

Edited by Ilai (08/24/06 09:29 PM)
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Off-topic #272485 - 08/24/06 09:39 PM Re: Wild-Biwakieren in D grundsätzlich erlaubt? [Re: Ilai]
Spargel
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In Antwort auf: Ilai

In Antwort auf: amucante

[...]sofern der Hund nicht allzugrosse Denkmaeler hinterlaesst.


Nun ja, wenn ich mir besonders im Frühjahr und Sommer so ansehe, wie viele Hektoliter Gülle da teilweise auf landwirtschaftlichen Flächen verklappt wird - anders kann man das schon nicht mehr bezeichnen - kann sich der gute Wuffi sein ganzes Leben lang abmühen - es wird trotzdem nicht in's Gewicht fallen...

Leider ist es nicht nur die Menge. Gülle, genauso wie Kuhfladen, sind als Hinterlassenschaft von Pflanzenfressern zwar unappetitlich, aber gesundheitlich gesehen ziemlich harmlos, vor allem für diese Pflanzenfresser (Kühe, Schafe...). Die Hinterlassenschaft von Fleischfressern (Hunde, Menschen...) ist dagegen vor allem für die Pflanzenfresser gefährlich. Deshalb sollte man nicht auf Weiden ... und auch seinen Hund dran hindern, gibt ja noch genug andere Stellen.

ciao Christian
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#272487 - 08/24/06 09:41 PM Re: Wild-Biwakieren in D grundsätzlich erlaubt? [Re: Spargel]
ingobert
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In Antwort auf: Spargel

Wenn Dein Rechtsverständnis derart mangelhaft ist, ist es gut, daß Du Dich mit dieser Anfrage weiterbilden willst, ob absichtlich oder unabsichtlich, was die Einsicht in den eigenen "gesunden Menschenverstand" angeht.

Nur als kleine Unterstützung...

...selber suchen macht schlau.


ohne Worte!
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#272488 - 08/24/06 09:42 PM Re: Wild-Biwakieren in D grundsätzlich erlaubt? [Re: ]
amucante
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Guten Abend Petra,

In Antwort auf: PetraClaudia

Also, ich bin auf dem Land (im Schwarzwald) aufgewachsen und bei uns war das so, dass es vom Frühjahr bis zur Ähmd verboten war, die Felder zu betreten (wenn sie nicht gerade gemäht waren) - und das war eine richtige amtliche Verlautbarung.

Bei uns (auch Baden-Wuerttemberg) war es so, dass bis 15. April freier Zugang herrschte. Und wenn das Gruenzeug richtig zu wachsen anfing, was ja meist erst im Mai der Fall war, ging auch keiner mehr in die Wiesen. Ausser den Stuttgartern/Boeblingern etc., die parkten auch im dicken Gras regelmaessig.

In Antwort auf: PetraClaudia

Jeder vernünftige Mensch macht das sowieso so; höchstens ein paar dumme Kurgäste kamen auf die Idee, quer durch hochwachsende Wiesen oder Getreide zu laufen.

Das sehe ich genauso.

In Antwort auf: PetraClaudia

Was das Wildzelten auf dem Land betrifft, so würde ich einfach mal bei Bauern fragen, ob man das Zelt in die Nähe des Hofes aufstellen darf - da bekommt man doch meist kein Nein, kann vielleicht noch Milch und Eier kaufen und ist nebenbei noch ganz sicher "legal".

Da kann man sich sogar Freunde schaffen, oder mal was reparieren (lassen) - als Radreisender habe wenigstens ich nur das Notwendigste dabei, um Pannen auszubuegeln.
Ich bin sogar der Meinung, dass viele Bauern die Milch den 'Gaesten' auch einfach so, gratis, anbieten. Das passt zu dem Menschenschlag, hart aber herzlich. :-)

In Antwort auf: PetraClaudia

Im Stroh schlafen, piekst, ist aber auch mal eine Erfahrung und bei Regen gut als Anliegen zu vermitteln. Man muss nur glaubhaft beteuern, dass man nicht raucht zwinker .

Petra

Ob man raucht oder nicht, das scheinen die gleich zu riechen. Wurde mir wenigstens schon so bestaetigt. Und Feuer ist in der Scheune halt dann keines, sonst werden sie grantig, was auch verstaendlich ist.

Viele Gruesse,
roland.
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Off-topic #272489 - 08/24/06 09:49 PM Re: Wild-Biwakieren in D grundsätzlich erlaubt? [Re: Ilai]
amucante
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In Antwort auf: Ilai

...kann sich der gute Wuffi sein ganzes Leben lang abmühen ...

Wie Christian schon dargestellt hat, irgendwas ist bei den Klaeffern anders. Und toll ist natuerlich, wenn so ein Haeufchen dank der modernen Maehtechnik auch noch im weiten Umkreis verteilt wird. Ich rechne mal damit, dass jenes Gras oder Heu keine Kuh mehr frisst, da hat der Bauer im Zweifelsfall einen Heuballen produziert, den er weder verfuettern noch verkaufen kann. Und wenn beim Verkauf bei einer Stichprobe grade dieses Zeugs zutage kommt, hat er gleich zweimal Pech gehabt - denn da ist es moeglich, dass er sein Heu nicht oder nur mit erheblichen Preisnachlaessen loskriegt.

Viele Gruesse,
roland.
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#272490 - 08/24/06 09:51 PM Re: Wild-Biwakieren in D grundsätzlich erlaubt? [Re: amucante]
PetraClaudia
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In Antwort auf: amucante


Da kann man sich sogar Freunde schaffen, oder mal was reparieren (lassen) - als Radreisender habe wenigstens ich nur das Notwendigste dabei, um Pannen auszubuegeln.
Ich bin sogar der Meinung, dass viele Bauern die Milch den 'Gaesten' auch einfach so, gratis, anbieten. Das passt zu dem Menschenschlag, hart aber herzlich. :-)



Ich hatte in meinem Beitrag anfangs tatsächlich geschrieben " ... und man bekommt oft noch Milch und Eier geschenkt ....", aber dann wieder geändert, denn man sollte als RadlerIn schön höflich und bescheiden auftreten, damit die/der nächste auch noch willkommen ist. Man könnte dem Bauern auch einen kleinen Geldbetrag fürs Zelten/Biwakieren anbieten. Wenn er ihn annimmt, dann ist er ein Schwabe (... sorry ... zwinker hab da Verwandtschaft).

Als Alternative zum Wildzelten ist Zelten beim Bauernhof jedenfalls sehr empfehlenswert.

Petra

Edited by PetraClaudia (08/24/06 09:52 PM)
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#272492 - 08/24/06 10:03 PM Re: Wild-Biwakieren in D grundsätzlich erlaubt? [Re: ]
amucante
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In Antwort auf: PetraClaudia


Ich hatte in meinem Beitrag anfangs tatsächlich geschrieben " ... und man bekommt oft noch Milch und Eier geschenkt ....", aber dann wieder geändert, denn man sollte als RadlerIn schön höflich und bescheiden auftreten, damit die/der nächste auch noch willkommen ist.

... oder man kommt selbst wiedermal in diese Gegend...

In Antwort auf: PetraClaudia

Man könnte dem Bauern auch einen kleinen Geldbetrag fürs Zelten/Biwakieren anbieten. Wenn er ihn annimmt, dann ist er ein Schwabe (... sorry ... zwinker hab da Verwandtschaft).

Petra

Soso, wir Schwaben, gell? :-) Ich halte es fuer selbstverstaendlich, dem Gastgeber einen kleinen Betrag anzubieten, oder - noch besser - ihn/sie zu fragen, was man ihnen denn schuldet. Denn als Antwort kommt praktisch immer "Aber ich bitte Sie/Euch!!!" - so blieb man hoeflich, sparsam und darf wiedermal vorbeischauen. Oft ist es doch so, dass man mit der Familie noch ein bisschen zusammensitzt und ihnen von eigenen Touren berichtet, gewissermassen von einer voellig anderen Welt. Und ich glaube, dies ist denen mehr wert als ein paar inflationaere teuros.
Allerdings liege ich lieber unter dem Sternenzelt, ganz ehrlich, bei frischer Luft.

Viele Gruesse,
roland.
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#272505 - 08/25/06 04:33 AM Re: Wild-Biwakieren in D grundsätzlich erlaubt? [Re: Spargel]
ex-4158
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#272510 - 08/25/06 05:41 AM Re: Wild-Biwakieren in D grundsätzlich erlaubt? [Re: ingobert]
Flo
Commercial Participant
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In Antwort auf: ingobert

von letzteren beiden war nie die Rede! Und was "Wiesen" angeht: es gibt unzählige davon, die weder in Privatbesitz noch landw. Nutzflächen sind!


Selbst wenn diese Wiesen nicht in Privatbesitz sind, sondern einer Gemeinde gehören, so sind sie doch meist verpachtet und der Bauer zahlt Kohle dafür, daß er die Wiese mähne darf und mit dem Mähgut seine Kühle füttern darf.
Ich muß gestehen, daß mich das hier teilweise herrschende Rechtsverständnis doch sehr verwundert.
Ich wüsste keinen Bauern, der ein Problem damit hat, wenn man am Feld- oder Wiesenrand entlanggeht. Wenn man ihn nett fragt, zeigen die meisten Bauern einem auch sicher gerne eine Stelle, wo man sein Zelt aufschlagen darf.
Hier sind die wenigsten Wiesen und Felder eingezäunt, dafür sind die allermeisten in Privatbesitz. Den Prozentsatz der nicht privaten Flächen würde ich in den einstelligen Prozentbereich setzen.
Florian
Fahrradhändler und Entwicklungsingenieur
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#272539 - 08/25/06 08:45 AM Re: Wild-Biwakieren in D grundsätzlich erlaubt? [Re: Flo]
ingobert
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In Antwort auf: Flo

Selbst wenn diese Wiesen nicht in Privatbesitz sind, sondern einer Gemeinde gehören, so sind sie doch meist verpachtet und der Bauer zahlt Kohle dafür,

Also zunächst verwechselst du hier Eigentum und Besitz: wenn die Gemeinde Eigentümerin ist, und der Bauer pachtet, dann ist der Bauer der BESITZER.

Zitat:

Ich wüsste keinen Bauern, der ein Problem damit hat, wenn man am Feld- oder Wiesenrand entlanggeht. Wenn man ihn nett fragt, zeigen die meisten Bauern einem auch sicher gerne eine Stelle, wo man sein Zelt aufschlagen darf.

Da haben wir andere Erfahrungen gemacht. Aber darum geht's in diesem Thread auch nicht, mit Verlaub.

Schau mal: In dem Artikel, auf dem das ganze hier aufbaut, steht, daß jedermann hier in D das RECHT(!) hat, auf nicht-privaten, nicht-naturgeschützten Freiflächen zu Zelten. So weit, so schön. Nun habe ich mich lediglich gefragt, was dieses "Recht" überhaupt bringt, wenn man oft gar nicht die Möglichkeit hat, zu erkennen, ob eine Freifläche nicht-privat ist. Naturschutzgebiete bspw. SIND im Normalfall gekennzeichnet.

Natürlich ist mir klar, daß man nicht sämliche 10 Millionen Wiesen hier in D kennzeichen oder einzäunen kann, aber dann muß ich eben auch zu dem Schluß kommen, daß o.g. Recht (was erst mal toll klingt)eben in der Praxis NICHTS BRINGT.

So, und an dieser Stelle verabschiede ich mich aus der Diskussion, da sie, außer einem Haufen Mißverständnisse, nicht viel gebracht hat.
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