Posted by: Spargel
Re: Wild-Biwakieren in D grundsätzlich erlaubt? - 08/24/06 07:53 PM
In Antwort auf: ingobert
Für mein Rechtsverständnis muß man zwischen Sachen und Grundstücken trennen: wenn ich mir eine Wiese kaufe und keinen Zaun darum ziehe, dann muß ich eben damit rechnen, daß sie auch betreten bzw "genutzt" wird.
Wenn Dein Rechtsverständnis derart mangelhaft ist, ist es gut, daß Du Dich mit dieser Anfrage weiterbilden willst, ob absichtlich oder unabsichtlich, was die Einsicht in den eigenen "gesunden Menschenverstand" angeht.
Nur als kleine Unterstützung: Zumindest hier in Bayern, woanders wahrscheinlich genauso, ist das Betreten landwirtschaftlicher Nutzflächen einschließlich Wiesen !!! in der Vegetationszeit prinzipiell untersagt, für Wiesen gilt dies i.a. von April bis Oktober, und zwar auch nach dem Mähen - es gibt ja mehrere "Ernten". Das Gesetz darfst Du selber suchen; im Outdoorforum gab es heuer sogar mal eine ähnliche Diskussion, suche ich Dir aber nicht raus, selber suchen macht schlau.
ciao Christian