Re: Wild-Biwakieren in D grundsätzlich erlaubt?

Posted by: amucante

Re: Wild-Biwakieren in D grundsätzlich erlaubt? - 08/24/06 09:11 PM

In Antwort auf: Spargel

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Was nicht verboten werden kann ist die Passage von Wegen ohne Fahrzeuge d.h. zu Fuß...


Guten Abend Christian,

ich kenne den Spruch so rum, dass die Natur der Erholung der Menschen zu dienen hat. Dazu gehoert auch, dass z.B. Staedter ueber Wiesen gehen duerfen - sofern die Wiesen nicht kurz vor der Mahd stehen. Also genau so, wie es Holger m.E. korrekt dargestellt hat. In begruendeten Einzelfaellen kann ein Betretungsverbot erwirkt werden, jedoch sollte und duerfte das die Ausnahme darstellen (z.B. Dein zitierter Schilfguertel).

Du hast erwaehnt, dass von April bis Oktober ein Betretungsverbot herrscht; ich kenne es so, dass von Oktober bis April (fuer Wiesen) grundsaetzlich freier Zugang zu herrschen hat. Beide Varianten koennen sich decken, doch muss dies nicht so sein. Auch hat kein Landwirt etwas dagegen, wenn eine Familie mit Sack und Pack und Waldi ueber die frisch abgeraeumte Wiese spaziert, sofern der Hund nicht allzugrosse Denkmaeler hinterlaesst.

Viele Gruesse,
roland.