Re: Wild-Biwakieren in D grundsätzlich erlaubt?

Posted by: ardeche

Re: Wild-Biwakieren in D grundsätzlich erlaubt? - 08/24/06 08:21 PM

In Antwort auf: Spargel

....hier in Bayern, woanders wahrscheinlich genauso, ist das Betreten landwirtschaftlicher Nutzflächen einschließlich Wiesen !!! in der Vegetationszeit prinzipiell untersagt, für Wiesen gilt dies i.a. von April bis Oktober....

ciao Christian



Hallo Christian
dann kann das "Oktoberfest" aber zumachen, wenn da keiner draufdarf bravo bier bravo

...aber mal im ernst: es gibt das Recht aufs Betreten der freien Landschaft. Jedermann kann und darf die freie Landschft betreten. EIn EInzäunen ist in der Regel nicht statthaft (LSG, bzw. Satzungen der Gemeinden...)

Gruß

Holger