Posted by: ingobert
Re: Wild-Biwakieren in D grundsätzlich erlaubt? - 08/24/06 06:42 PM
In Antwort auf: HvS
Und wenn am Gartenhäuschen kein Schild steht "Eintritt verboten" und es offen ist, kannst du bei schlechtem Wetter reingehen und es dir gemütlich machen. Wenn an den Weinflaschen kein Schild steht "trinken verboten" wird es noch genußvoller. Wenn am Brennholz kein Schild steht "nicht verbrennen" kannst du sogar noch heizen. Wenn am Bett kein Schild steht "schlafen verboten" kannst du darin schlafen.
Nein, bei all den von Dir genannten Sachen würde ich grundsätzlich davon ausgehen, daß sie einen privaten Eigentümer haben.
Für mein Rechtsverständnis muß man zwischen Sachen und Grundstücken trennen: wenn ich mir eine Wiese kaufe und keinen Zaun darum ziehe, dann muß ich eben damit rechnen, daß sie auch betreten bzw "genutzt" wird. Ich habe jedenfalls einen Zaun um meinen Garten gezogen, weil ich eben NICHT will, daß dort einfach jemand sein Handtuch ausrollt und sich sonnt... Ich denke, das macht man auf der ganzen Welt so oder so ähnlich...
Gruß!