
ich zitiere mal das Impressum (und ihr verpfeift mich nicht

)
Unter bestimmten Voraussetzungen gewährt der ADAC das nicht übertragbare Recht, die ADAC-Website in der Weise zu nutzen, dass ein Link auf die Homepage (http://www Punkt adac Punkt de) gesetzt wird.
Geht das überhaupt??? Gibt es hier einen Rechtsgelehrten?
So eine Unfug hab ich schon lange nicht mehr gelesen, na ja abgesehen von der Radfahrtest-Überschrift
Gruss
Das Verlinken auf eine öffentlich zugängliche Website ist grundsätzlich legal.
Der BGH hat im Sommer 2003 entschieden, dass sogar das Verlinken auf eine tiefergehende Seite einer Internetpräsentation legal, solange diese Seite ohne Umgehung von Schutzmechanismen aufgerufen werden kann.
Ich frage mich, wer den ADAC eigentlich rechtlich berät
Beste Grüße aus OWL
Daniel