... Auch mündliche Verträge sind bindend. Und es dürfte ca 70 Zeugen geben, die das Abgelaufene bezeugen können.
:job
Welcher Vertrag ist denn mündlich zwischen Herrn E. und wem geschlossen worden? Welcher Schaden ist wem entstanden? Dem MHD bisher noch keiner. Herr E. hat die Rechnung seit 10 Tagen per PDF, seit 7 Tagen per Sackpost. Ich habe den MHDlern gemailt, dass hier im Forum die Bereitschaft besteht, einzuspringen, wenn bei Herrn E. nichts mehr zu holen ist. Die Entscheidung, ob nichts mehr zu holen ist, sollten wir der Buchhaltung des MHD überlassen.
Wem ist sonst ein Schaden in welcher Höhe entstanden? Wenn von den 700€ ein Rest von 350€ geblieben wäre, macht das pro Nase 5€. Es hat niemand einen schriftlichen Vertrag mit Herrn E. Ein guter Anwalt wird Euch nach Hause schicken, ein schlechter wird sagen: "Klar, das regele ich." Mögliches Ergebnis: Anwaltskosten, Gerichtskosten, beim Schuldner nichts zu holen, Rechnung des Anwalts an Euch.
Leute, ich habe echt versucht, meinem Anwaltsfreund eine positive Aussage abzuringen. Nichts. Nur: "Lehrgeld. Kröte schlucken. Vergessen."
Spruch eines befreundeten Richters "Vor Gericht kriegt man keine Gerechtigkeit, sondern ein Urteil."