die einzige rechtliche Forderung besteht (leider) zwischen dem MHD und Herrn E.
Ich habe ausführlich mit einem befreundeten Anwalt gesprochen. Hier also als Hinweis für künftige Organisatoren von Treffen:
Es muss vor dem Treffen eine schriftliche Vereinbarung formuliert und vom Organisator und den Teilnehmern unterschrieben werden. Darin steht, dass zur Deckung der Kosten des Treffens von jedem Teilnehmer der Betrag X bezahlt wird und dass nach Ende des Treffens eine Abrechnung (Einahmen minus Ausgaben, durch Teilnehmerliste und Belege nachvollziehbar) erfolgt. Es wird schriftlich festgelegt, was ggf. mit dem Überschuss passiert. Ebenso, mit einer möglichen Unterdeckung passiert. Die Möglichkeit, als Organisator ggf. auf Kosten sitzen zu bleiben, könnte die Idee hervorbringen, mögliche Überschüsse behalten zu dürfen. Es reicht nicht, dass irgendwo im Forum in einem Post steht, dass eine Abrechnung erstellt werden soll. Die explizite Schriftform mit persönlichen Unterschriften ist erforderlich. So wie das ganze jetzt abgelaufen ist, bestehen keine rechtlich verwertbaren Ansprüche der Teilnehmer gegen den Organisator. Der Umstand, dass es bei solchen Treffen gängige Praxis ist, dass einer Geld einsammelt, die Kosten davon begleicht und den Rest einer vereinbarten Verwendung zuführt, begründet keinen rechtlichen Anspruch. Ebenso bringt eine Abweichung von dieser Praxis keinen Straftatbestand der Unterschlagung hervor.
Über den menschlich / moralischen Aspekt schreibe ich hier nicht, dass könnte nämlich strafrechtlich relevant werden.