Nein. Mal unabhängig von den spannenden Stories über Seitenläuferdynamos finde ich es auch im Falle einer Kollision mit einem Autler sinnvoll, in diesem Moment zugelassenes (und nebenbei natürlich: helles) Licht am Rad zu haben. Sonst dichtet mir der Rechtsanwalt meines Unfallgegners irgendwelchen Mist an, die Versicherung zahlt nicht und dafür ich. Und zwar den x-fachen Preis einer handelsüblichen, zuverlässigen usw. Nabendynamobeleuchtung.

Abgesehn davon sind ja inzwischen wirklich _sehr_ helle und im Alltag absolut brauchbare (vielleicht nicht, um Downhill bei Nacht zu fahren...) Dynamobeleuchtungen auf dem Markt, sodass es an keiner Ecke etwas bringt, mit einer genausohellen Batteriebeleuchtung rumzufahren, bei der dann aus Versehen irgendwann der Strom alle ist, die man immer mal vergisst, wo das Laden der Akkus nicht vergessen darf etc pp.

Als Zusatzrücklichter (beispielsweise an der Kleidung) sind so kleine Blinkis vielleicht garkeine schlechte Idee. Sonst sehe ich im Alltag oder auf Reisen kaum einen zusätzlichen Nutzen in "nur-Akkubeleuchtung".

Bis bald,
k.