Ich denke, die Frage, ob die Polizei auf die StVZO-Zulässigkeit der Leuchten achtet oder nicht, ist eher sekundär. Im schlimmsten Fall zahlt man halt das Bußgeld im Gegenwert von 0,08 Edeluxen. Problematischer wird es, wenn es zu einem Unfall kommt und die Schuldfrage geklärt werden muss. Dann sieht man mit einer lichttechnisch eigentlich ausreichenden, aber eben nicht zugelassenen Form der Beleuchtung unter Umständen sehr alt aus.
Helle Grüße,
Harald.