Der Autofahrer kann gar nichts tun, wenn eine Schlafmütze in der Stadtverwaltung einen Radweg in lichttechnischer Unkenntnis links anlegt oder ihn mehr als 40-50cm unter das Fahrbahnniveau absenkt.
Um Dich dann nicht mehr zu blenden müßten die Autofahrer das Licht ganz ausmachen.
Gegen einen aufblendenden Autofahrer kann keiner etwas machen, Deine Lampe wird den nicht überstrahlen. Du darfst Dir auch überlegen, ob Deine beleuchtung (moderner LED-Scheinwerfer oder gar Helmlampe) den Autofahrer vielleicht geblendet hat. Mich hat zumindest schon mit der eine oder andere "Extremdep....fahrer" so "ausgeleuchtet".
Gegen Helmlampen auf Waldwegen und Bergabfahrten in menschen- und verkehrsbefreiten Gegenden sagt ja auch keiner was (ich zumindest nicht). Nur im Straßenverkehr auf demn Rad sind sie überflüssig und unzulässig und haben dort m.E. aus gutem Grund nichts verloren. Mit den zulässigen Scheinwerfern wird man heutzutage mehr als ausgezeichnet gesehen und sieht selbst.
Gruß
Helge