Moin,
Es wird ja nu' niemand bestreiten, daß die Leute Opfer von Verbrechern wurden.
Unter welchen Bedingungen sollen denn andere Opfer zukünftig für die Befreiung von Verbrechern oder Bekämpfung von Verbrechern zukünftig selber zahlen?
Alle Opfer von Verbrechen im Ausland?
Oder nur in bestimmten Staaten? Welche? Nach welchen Kriterien unterscheiden?
Wie ist es z.b. mit dem unsäglichen Bum Bum?
Wie ist es mit dem Opfern in der Russischen Oper?
Wie wäre es mit Opfern von US-Amerikanischen Snipern?

Soll das auch für Opfer in Deutschland gelten? Banküberfall? (man könnte ja argumentieren, daß jeder Weiß, daß es in Banken öfter zu solchen Straftaten kommt)
Vergewaltigte Frauen? Vielleicht nur in bestimmten Gegenden? Wie diese Gegenden Bestimmen?
Politiker? Reiche Leute? (Jan Ph. Reemtsma?) Wer zwingt sie reich zu sein?
Radler, die von Outler über den Haufen gefahren wurden? (Warum sind sie ausgerechnet auf dieser Straße gefahren?)

Weitere Frage; muß dann nicht den potentiellen Opfern die Möglichkeit der Selbsthilfe gegeben werden? (Aufhebung des staatlichen Gewaltmonopols!)
Wer hat dann das Recht selber Gewalt anzuwenden? Alle Bankkunden? Alle Frauen?

Ich denke aus meinen Fragen wird deutlich was ich von der Eingangsfrage halte.

Gruß vom Haus am Elbe-Radweg
Hilsi