Ich glaube nicht, daß das in dem Fall Velotraum vs Stefan Z. alles so einfach mit den Sachverständigen ist wie es hier darzustellen versucht wird. Laut der Webseite des Bundesverbandes der Fahrradsachverständigen sind diese für Unfälle und Schadensanalysen zuständig, also Vorgänge bei denen der Streitwert schnell einen vierstelligen Betrag erreichen kann. Wenn du denen mit eine defekten Fahrradkette, einer Sattelstütze mit Flugrost, einem gebrochenem Ständer und ähnlichem kommst (noch dazu Vorfälle die sich nicht in einem kurzen Zeitrahmen zutrugen, was den Papierkrieg noch erheblich vergrößert) und die Kosten eines gerichtsverwertbaren Gutachtens das 50x-fache des Sachwertes beträgt, du noch nicht einmal sicher sein kannst ob du auch recht bekommst, keinen Rechtsschutz hast bzw keinen der in diesem Fall auch einspringt, tja, dann wirst du dir diesen juristischen Veiztanz nicht nur zweimal überlegen.

Fest steht wohl das laut der Webseite von Stefan Z. Velotraum als Musterbeispiel des Schlagwortes Anhauen-Abzocken-Abhauen gelten darf, vor dem der Konsument gewarnt werden muß. Das Fahrräder von schwankender Qualität bei hohem Preis verkauft werden ist eine Sache und an sich schon ein Skandal, kommt aber vor. Eine ganz andere Geschichte ist, so zu tun als ob einen das nach dem Verkauf nichts mehr anginge (Achtung, Kunde!). Das ist das wirklich schlimme daran.





Beste Grüße,
Joachim