Dürfte bei zugelassenen Scheinwerfern nie der Fall sein. Begründung findet sich in der TA23.
Nähreres dazu in bitte Nachschlagen, z.B. bei:
ADFC Fachausschuss Technik Olaf Schultzes Fahrradbeleuchtung (Gebetsmühle) Außerdem vertaschst du dadurch in jedem Fall Links mit Rechts und blendest ganz schrecklich deinen Gegenverkehr.
Grüße,
André