Zitat:
In diesem Fall gilt wohl aber recht´s vor links und nicht´s anderes. Die Autofahrer - alle Anderen Verkehrsteilnehmer- müssen auch nach rechts schauen ob was kommt oder nicht.


Moin Max,

und genau das ist nicht der Fall.

Es ist hier eine eindeutige Beschilderung gegeben, nämlich der Einbahnstraßenpfeil ohne jeglichem Zusatz.
Auch die Regelung Rechts vor Links ist hier irrelevant. Hieße dies doch, die eindeutige Aussage des Einbahnstraßenschildes ad absurdum zu führen.

Leidtragende sind die Radfahrer, die sich bei Einfahrt in die Einbahnstrasse im Recht fühlen und bei der Ausfahrt plötzlich zu Verkehrsrowdies werden.

Zur Erinnerung: Das Befahren dieser Einbahnstraße in entgegengesetzter Richtung ist für Radfahrer erlaubt.
Der Hinweis auf ausfahrende Radfahrer am andern Ende -an dem die Regel Rechts vor Links gilt- der fehlt jedoch.