ich denke mal, wenn die beschilderung und kennzeichnung einer einbahnstraße nicht eindeutig und ortsüblich ist (also z.b. das einfahrtsverbotsschild "weißer balken auf rotem grund" einfach fehlt), dann hast du als verkehrsteilnehmer recht, wenn du sie wie eine normale straße benutzt. eine straße wird ja nicht als einbahnstraße geboren, sondern durch die beschilderung zu einer solchen gemacht
aber auch wenn das bei einem rechtsstreit helfen mag - letztendlich ist ja doch immer der/die radler das dummchen
lg DeusX