Willst wohl dezent andeuten, daß ich in Wien ganz schön lange zu schieben hätte? grins grins

@Martina: Er verlässt sich ebenso nach bestem Wissen darauf, dass er Vorfahrt hat. Und ich denke, dass du die ihm nicht nehmen darfst, nur weil du weisst bzw. zu wissen glaubst, dass die vorfahrtsberechtigte Strasse eine Einbahnstrasse ist.

Ist richtig, aber nur einer trifft rechtens auf diese Kreuzung. Lt. Bechilderung vor Ort wohlgemerkt. Und Paragraph 1 sagt auch was aus über rücksichtsvolles Verhalten. Wenn er also noch kann, müßte der berechtigte Verkehrsteilnehmer notbremsen.
Für evtl. Unfallfolgen ist aber letztendlich der verantwortlich, der die zweideutige Beschilderung zu verantworten hat.