Hallo Andreas.
Ja: Zweites von unten, unter dem blauen Einbahnstraßenschild angebracht.
Stimmt nicht ganz, es ist
das unterste anzubringen. Hört sich blöd an und ist es auch, da ja das
Einbahnstraßenschild einen waagerechten Pfeil hat. Der Grund liegt aber in der Systematik der StVO begründet, da die senkrechten Pfeile beim Zusatzschild entgegenkommende Fahrzeuge bedeutet, zwei waagerechte Pfeile aber Querverkehr

.
Viele Städte schildern übrigens inzwischen falsch aus und nehmen
das zweite von unten. Damit verhalten die sich zwar falsch, ein Verkehrsteilnehmer hätte aber größte Schwierigkeiten, wenn er sich im Falle eines Unfalls darauf berufen würde ...
Bei der Beschränkung der Einbahnregelung auf den motorisierten Verkehr unterscheidet man übrigens folgende Fälle:
- echte Einbahnstraße
Einbahnstraßenschild mit
Zusatzzeichen (unterstes) und
Verbot der Einfahrt mit
Zusatzzeichen (drittes von unten).
- unechte Einbahnstraße
wie vor, nur gibt es KEIN
Einbahnstraßenschild, im Grunde kann hier auch der Autoverkehr beiden Richtungen fahren, darf aber nicht einfahren wegen
Verbot der Einfahrt (mit
Zusatzzeichen (drittes von unten)).
Bis denne
pson