Hallo pson,
danke für die Klarstellung.
Unechte Einbahnstraßen (ob mit "Radfahrer frei" oder nicht) sind manchmal ein ziemliches Kuriosum: Ortskundige Autofahrer, die ja wissen, dass an einem Ende das Schild "Verbot der Einfahrt" steht, meinen oft, sie dürften z.B. aus einer Ausfahrt nur in die vermeintliche Einbahn-Richtung in die Straße einbiegen (obwohl das nicht zutrifft, wenn nicht durch ein gesondertes Zeichen vorgeschrieben). Ortsfremde Fahrer kennen solche Hemmungen nicht, was dann wiederum zu entsprechenden, unberechtigten Reaktionen der ortskundigen führt....
Andreas