Moin Martina,

wenn ich als Radfahrer den linken Radweg benutze und ich dadurch einen Unfall verursache, bekomme ich eine ganz gehörige Mitschuld. Und zwar weil der Autofahrer nicht unbedingt damit rechnen muß, daß ihm -verbotswidrig- Radfahrer entgegenkommen.

Und wenn ein Radfahrer aus einer Straße fährt, aus der er nach der StVO nicht hätte fahren dürfen (Einbahnstraße), dann trägt der Radfahrer wohl die alleinige Schuld. Aus der Sicht des -unschuldigen- Autofahrers betrachtet.

Und falls bei Uta irreführend beschildert sein sollte, kann sie im Falle eines Unfalles die Kommune zivilrechtlich verklagen.

So würde ich das bewerten.