In Antwort auf: erikai

Prima, ich liebe diese Rechtswelt. Ich darf dann Kosten, Zeit, Nerven usw. aufbringen um mein mir entwendetes Eigentum zurück zu erhalten.
Im schlimmsten Fall (Gegenpartei ist Mittellos) habe ich mir dann vielleicht ein Rad für ca. 2000 € zurückgeklagt, Radwert 200, 500, 1000?
Von der radlosen Zeit und den damit verbundenen Unannehmlichkeiten ganz zu schweigen.
Schön das das tägliche Leben sich nicht immer an der Geldgier des Staates seiner Rechtspflegeorgeane und der daran hängenden Rechtsanwalts- und Notarlobby orientiert.

Gruß Erik


Ganz so ist es ja nicht. Wenn du dein gestohlenes Fahrrad siehst, die Polizei holst, Eigentum nachweisen kannst, und auch einen Diebstahl, wirst du dein Fahrrad wohl ohne Probleme und auch ohne Gerichtsverfahren zurückbekommen. Manchmal ist die Lage aber nicht ganz so eindeutig. Bsplw. hast du dein Fahrrad verliehen, derjenige dem du es geliehen hast gibt es aber nicht heraus. Irgendwann braucht er Geld und verkauft das Fahrrad. In dem Fall - Pech gehabt, der neue Käufer ist, wenn er die Vorgeschichte nicht kannte, Eigentümer des Fahrrads, du kannst nur Geldersatz vom "Dieb" verlangen.
Für den juristischen Laien ist die Situation aber vielleicht gar nicht so unterschiedlich zu dem Fall, dass das Fahrrad aus dem Keller gestohlen und dann verkauft wurde. Sieht er das Fahrrad auf der Straße fühlt er sich auch berechtigt es mitzunehmen, begeht aber, wenn auch unvorsätzlich einen Diebstahl.

Manchmal ist vielleicht nicht so klar, was sich vorher abgespielt hat, und es gibt unterschiedliche Versionen darüber. Stell dir vor, du kaufst ein Gebrauchtfahrrad, lässt dir die Rechnung zeigen und fährst monatelang mit deinem Fahrrad. Plötzlich kommst du auf die Straße und das Fahrrad ist nicht mehr da. Dann siehst du zwei Tage später einen Typen drauf fahren, der sagt, dass Fahrrad sei ihm geklaut worden, die Rechnung die du gesehen hast sei gefälscht. Wer hat nun Recht? Es spricht doch vieles dafür, dass in einer solchen Situation jemand nicht einfach dein inzwischen heiss geliebtes Fahrrad mitnehmen kann, sondern zunächst die Polizei holen muss, die die Versionen beider und die Personalien aufnehmen.
Zumindest besser als das beide sich die Köpfe einschlagen, weil sie sich beide im Recht glauben und den anderen für einen Dieb halten.

Gruß
jenny