Ist ja lustig von VSF. Wenn jegliche Spezifikationsänderung zum Wegfall der Garantie führt: Vorsicht bei Montage des Lieblingssattels oder eines anderen Reifens.
Scherz beiseite. Ich könnte mir vorstellen, dass solche AGBs unwirksam sind, es sei denn, die Spezifikationsänderung wirkt sich theoretisch nachteilig auf die Lebensdauer des Bauteils Rahmen aus. Du hast ja sicherlich wieder einen an vier Punkten befestigten Gepäckträger montiert.
Ich hätte darauf gewettet, dass VSF dir anheim gestellt hätte Ansprüche beim Insolvenzverwalter anzumelden, am besten durch Ausfüllen eines Formblatts, das üblicherweise nur Fachjuristen verstehen.