Ein starkes Stück. Ob der Austausch eines Gepäckträgers schädlich für die Garantie ist, das würde ich hier vor Gericht prüfen lassen.
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers (VSF). Die können sie zwar gestalten wie sie wollen, allerdings müssen sie sich auch daran messen lassen und eine Kausalität zw. diesem Träger und Rahmenbruch sehe ich nicht gegeben.
Beim Kauf wurde eine Garantie von 10 Jahren auf den Rahmen vereinbart. Da können die nicht einfach die Vertragsbedingungen ändern.
Es gibt ja zum Kauf immer ein Garantieheftchen, in dem genau festgeschrieben ist, unter welchen Bedingungen die Garantie hält. Das hab ich aber nicht dabei und online gibt es nichts weiter als die Marketing Aussage: "10 Jahre Garantie auf Rahmen, Gabel, ohne wenn und aber". Ich bin die damals nur grob überflogen und glaube mich daran erinnern zu könnne, dass ich die nicht ganz für voll genommen hab, da ich, um den Garantieanspruch nicht zu verlieren, auch regelmäßig alle x.000km bei einer offiziellen Servicewerkstatt mein Rad warten lassen und mein Serviceheftchen abstempeln lassen sollte. Aber wie gesagt, hatte ich das nur grob überflogen und kann mich da täuschen. Darum weiß ich jetzt jedenfalls auch nicht, wie genau die Garantiebestimmungen seitens VSF geregelt sind.