In Antwort auf: pantani

Morgen tosa,
ich habe weiter oben das Strafgesetzbuch zitiert. Hier nochmals der Auszug von § 263 Betrug:
Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Das von Dir beschriebene Verhalten erfüllt eindeutig die Tatbestandsmerkmale des Betrugs:
Du spiegelst dem Verkäufer vor, dass Du sein Angebot wahrnehmen willst, obwohl Du dies gar nicht beabsichtigst. Damit erfüllst Du den Tatbestand der Vorspiegelung falscher Tatsachen.
Mit dieser Vorspiegelung erregts Du einen Irrtum, bzw. bei mehrmaligem Bieten unterhälst Du diesen Irrtum. Tatbestandsmerkmal 2.
Dein Verhalten führt dazu, dass eine Person ein höheres Angebot abgibt. Dadurch hast Du diese Person in ihrem Vermögen geschädigt.
Die Tatsache, dass deinem Betrug ein rechtswidriger Akt vorausgegangen ist, legalisiert Dein Verhalten in keinster Weise.
Pantani

Versteh ich nicht ganz. Der Betrüger will doch mein Geld und ich nicht seins. Ausserdem will man ja den Artikel ersteigern, nur nicht innerhalb eines Betruges (Preistreiberei). Vielleicht brauche ich ja die weiteren Mitsteigerungen um den Betrug zu beweisen. Müsste meine Handlung nicht ausserdem beweisbar sein (also, das ich absichtlich weiterbieten würde, obwohl ich wüsste, das ein Betrug vorliegt) um den Sachverhalt überhaupt so darlegen zu können? Wie gasagt, alles reine Theorie, in der Praxis nicht relevant. listig

Ich glaube auch nicht, das ich innerhalb eines Betruges (die 'gefakte' Auktion) dafür belangt werden könnte, das ich trotz des Betruges wissentlich weitersteigen würde. Oder gibt es da andere Ansichten?

Laut AGB eBay gilt:
$10(2)
"Mitglieder dürfen den Verlauf der Online-Auktion nicht durch die Abgabe von Geboten unter Verwendung eines weiteren Mitgliedskontos oder durch die gezielte Einschaltung eines Dritten manipulieren. Insbesondere ist es dem Anbieter während der Angebotsdauer untersagt, selbst Gebote auf die von ihm eingestellten Angebote abzugeben."


Eine solche Auktion würde ungültig werden. Wie kann ich auf Gebote in einer ungültigen Auktion belangt werden? Das müsste mir mal jemand erklären.
/IRONIE ON/
Vielleicht ein 'schlauer', sich mit Gesetzen auskennender, Mitleser. grins grins
/IRONIE OFF/

cu Tom zwinker