In Antwort auf: Berliner

So hast du es oben nicht geschrieben...... lies das einfach nochmal selber durch.....
Gruß Daniel


Ja, das ist richtig. Warum? Der von mir geschilderte Fall ist eine rein theoretische Abhandlung, da man während einer Auktion unmöglich beweisen kann, das Betrug vorliegt (vielleicht gibt es auch eine Ausnahme, kenn ich aber nicht). Man kann es vielleicht erahnen und müsste es im Nachgang (mit Hilfe) beweisen. Erst dann wäre das Zurückziehen des Angebots möglich. Der Ausgangspunkt liegt hier ja (wie oben nachzulesen ist) in der Preistreiberei (es fallen also so eindeutige Betrugssachen, wie gestohlene Dinge heraus) und diese ist während einer Auktion bestimmt nicht einfach beweisbar (vom Bieter aus). Das Auktionshaus selbst kann im ersten Moment auch nicht viel unternehmen (ausser wenn ein und der selbe Verkäufer mit mehreren eigenen Accounts auf seine eigenen Sachen bietet). Und es ist sehr schwer, einem Preistreiber zu beweisen, das er das bebotenen Teil eigentlich garnicht kaufen wollte (da liegt der Haken).

Aus dieser theoretischen Situation heraus ist mein obiger Schriebs zu sehen (deshalb auch 'müssen' grins ). Daher ist auch eine Aufforderung zu einer Straftat weit neben der Sache.
Im letzten Beitrag habe ich die Situation beschrieben, die wirklich eintreten kann (und eingetreten ist).

Ich hoffe, das war jetzt nicht ganz zu verwirrend. zwinker

Prost Wasser (ich trinke nämlich nicht vorm PC, auch nicht an Fasching) grins

cu Tom zwinker