In Antwort auf: Berliner

Gesetz dem Falle, das Bieten auf sein eigenes Produkt über einen gefakten Account oder Freund wäre strafbar zb Betrug wie es hier ja häufig angesprochen wurde (persönlich möchte ich diese Feststellung den Volljuristen überlassen und nicht mit meinem Jura Light Studium schlaue Reden schwingen) dann tust du in deinem Aufruf das Gleiche. Denn du sagst, wenn es klar ist das dort dieser angebliche Betrug vorliegt soll man Bieten um es dann wieder zurückzunehmen und dem Anbieter einen finanziellen Schaden zuzufügen. Das heißt du bietest mit dem vorher gefaßten Entschluß das Angebot sowieso wieder zurückzunehmen. Ich denke das wird Wolfrad auch so gesehen haben.

Ich frage mich aber wie du aus der Wäsche guckst, wenn sich der angebliche Betrug als keiner rausstellt und ein Brief mit einer Zahlungsaufforderung bei dir einflattert........... grins

Deshalb bei Betrugsverdacht mit ebay Kontakt aufnehmen und ggf es den Profis überlassen dies zu klären.

Gruß Daniel


Wenn der ganze Sachverhalt (also, die Tatsache, dass der Betrug schon vorab erkannt wurde und dann trotzdem geboten wird) offen liegen würde, gebe ich dir Recht.
Dies wäre ja nicht der Normalfall. Erst nach der Auktion stellt man fest, das evtl. ein Betrug vorliegt und dürfte dann sein Gebot zurückziehen.
Ich muss mir mal einen /IRONIE ON OFF/ Schalter basteln, sonst trete ich womöglich noch einigen Leuten auf den Schlips (und das in der 5. Jahreszeit grins ).
Ich hatte mal so einen Fall. Da habe ich nach der Auktion durch gründliche Recherche (weil das Teil halt ziemlich teuer war) feststellen müssen, das ich von einem Hamburger Betrügerring gelinkt wurde. Da war ich echt sauer und es dauerte eine Weile, bis alles zu meiner Zufriedenheit geklärt war (sich da allein auf ebay verlassen, na ich weiss nicht...). bäh

cu Tom zwinker