Da ein Fahrrad selten alleine reist, ist die räumliche und zeitliche Gültigkeit der Fahrradkarte an die Fahrkarte gebunden. Das ist auch innerhalb Deutschlands so, auch wenn die Gültigkeit nicht immer auf der Fahrradkarte drauf steht.
Das finde ich so explizit nicht in den Tarifbestimmungen. Und in der Praxis werden durchgehende Fahrradkarten zu gebrochenen Fahrkarten verkauft und auch bei der Kontrolle akzeptiert. Was in der Theorie nicht geht und nur auf Kulanz in der Regel doch akzeptiert wird, ist wenn der Vertragspartner von Fahrradkarte und Fahrkarte ein anderer ist.