Das eine Fahrradkarte nur dort gilt, wo man Fahrräder mitnehmen kann, ist wohl für jedermann direkt nachvollziehbar.
Dass man Fahrräder aber grenzüberschreitend nicht mitnehmen können soll, obwohl der Zug im Binnenverkehr Fahrradmitnahme hat, ist nicht nachvollziehbar. So ist es im HGV Deutschland-Frankreich und im HGV Schweiz-Italien.
Im konkreten Fall hatte ich allerdings Como mit Mailand velwechsert.