Andre, danke für Deinen Einwand. Ich wollte auf Seite 2 schon anfangen, in die Tasten zu hauen, aber ganz am Ende hast dann Du auf diese ewige Begriffsvermischung Gewährleistung <> Garantie hingewiesen.
"Die Hersteller-Garantien sind freiwillig und zusätzlich und dürfen die Gewährleistung nicht einschränken." heißt im Umkehrschluß natürlich, daß nach den 6 Monaten bzw. 2 Jahren der ges. Gewährleistung ein Hersteller, der in seinen bekannten Garantiebedingungen sagt (wichtig! NICHT nachher nachgeschoben im Einzelfall) "mir ist wurscht, ob das Fremdteil überhaupt ansatzhaft kausal mt dem Schaden zu tun hat, ich verbiete es - basta, keine Diskussion" wohl auf der sicheren Seite ist.
Wenn in den Garantiebedingungen von Garantieausschluß wegen Fremdteilen kein Wörtchen steht, dann wäre es was anderes. Das zunächst freiwillige Garantieleistungsversprechen des Herstellers wird (IMHO, IANAL) mit Kauf zur zugesicherten Eigenschaft des Produkts und IMHO damit einklagbarer Vertragsbestandteil. Wenn da also "bedingungsloser Austausch ohne wenn und aber" versprochen wird, dann muß der Hersteller wohl austauschen, wenn da steht "mit egal welchem Fremdteil NIX mehr", dann gilt das eben auch.