Zitat:
Ist ja ein Witz. Wegen Belägen von Swisstop nicht zu reparieren.

Habe ich da was überlesen oder war der Grund für die Garantieverweigerung nicht doch der Einsatz von Fremdleitungen? Davon abgesehen, bei einer freiwilligen Garantie kann der Hersteller die Bedingungen ziemlich frei festlegen. Der Kunde muss darüber nur informiert werden (und was ich von farblich passenden Leitungen und dem Zwang zu ihrem Einsatz halte, schreibe ich besser nicht. Der Eröffner wird selber wissen, dass es zu Muskelkater in den Armen wegen ununterbrochenem an-den-Kopf-fassen führen würde).