.... jetzt sind wir wahrscheinlich in einigen Posts wieder unpräzise mit Gewährleistung und Garantie umgegangen. Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und gilt zwischen Verkäufer (eben meist nicht Magura, sondern Fahrradhändler/Online-Händler) und Käufer (Konsument, Endverbraucher), deshalb auch Abwicklung immer über den Verkäufer. Der Verkäufer hat wieder ein Käufer/Verkäufer-Verhältnis mit z.B. dem Hersteller, aber nicht nach Konsumentenregeln und muss dort Kompensation verhandeln - sonst bleiben die Gewährleistungskosten am ihm hängen. Hersteller, die ihre Vertriebspartner darin hängen lassen, haben dann bald keine mehr. Das ist das Korrektiv in dem Spiel. Die Hersteller-Garantien sind freiwillig und zusätzlich und dürfen die Gewährleistung nicht einschränken.
Mhm - müsste aber in anderen Threads wahrscheinlich deutlich kompetenter beschrieben sein.

Wir rutschen immer weiter vom Thread-Titel weg, trotzdem Nachtrag: Trickstuff verbietet für seine eigenen Bremsen die Metall-Sinter-Beläge zwar nicht kategorisch, aber rät dringend davon ab. Gleiche Begründung wie Magura.