In Antwort auf: Seniorradler67

Zugfahrten unterliegen einer Gepäck-Maß-Beschränkung von 90x120 cm Stellfläche für Anhänger, und meiner ist 81 x 112cm.


Hast du dafür eine Quelle. Gemäß meinen Informationen dürfen laut "Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn - Punkt 8.2" nur zusammengeklappte Fahrradanhänger mitgenommen werden. Selbst für anderes Gepäck finde ich in den Beförderungsbedingungen keine Größenangaben.

Ulli