Auch dies ist aktuell: Das Verweisen auf fremde Texte.

Es kann gegen das Urheberrecht verstoßen, wenn Texte kopiert, eingescannt, wörtlich abgeschrieben oder sonstwie wiedergegeben werden. Dazu ist allzumeist eine Genehmigung des Rechteinhabers, zB eines Zeitschriftenverlages, erforderlich. Man erinnere sich: Früher hieß es allenthalben: Abdruck nur mit Genehmigung pp.

Bei ungenehmigten Veröffentlichungen haftet nicht nur das Mitglied (oft uns völlig unbekannt), sondern es haften vor allem die Forumsbetreiber. Da kostenträchtige Abmahnungen zu befürchten sind, wird dringend darum gebeten, sich an diese Ausführungen zu halten.

Um nicht in kritischen Fällen den betroffenen Mitgliedern schreiben zu müssen, verfahre ich in Zukunft folgendermaßen: Ich mache einen solchen Beitrag (und zwangssläufig die daranhängenden Beiträge) unsichtbar. Wenn uns dann per PN der Link zur einwandfreien Fundstelle gesandt wird, werden wir den Text löschen, den Link setzen und den Beitrag wieder veröffentlichen. Oder das Mitglied schreibt ihn kurzerhand neu.

Das Setzen von Links zu einer Zeitschrift usw ist unbedenklich.

Hierzu ein positives Beispiel.


WdA