Kartoffelnstoppeln O.K.keine Rechtsgrundlage
, aber ein Artikel zur rechtlichen Lage in NRW.
Da steht sogar ganz eindeutig drin, das Kartoffelstoppeln eine Straftat ist. Eindeutiger geht es gar nicht mehr: Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen.
Wenn man aber den Bauer wie im Artikel dringend empfohlen vorher fragt und der das erlaubt, dann spricht natürlich auch in meinen Augen nichts dagegen.
und was hier immer vergessen wird , der Ackerboden, die Wiese wo die Bäume stehen sind selten öffentliche Bereiche sondern Privat. Nur weil das nicht eingezäunt ist, bedeutet es nicht, das man sich drauf so bewegen kann.
Und klar halte ich mich auch nicht immer dran, aber ich weiss was ich da mache