Kartoffelnstoppeln O.K.keine Rechtsgrundlage
![peinlich peinlich](/images/graemlins/default/blush.gif)
, aber ein Artikel zur rechtlichen Lage in NRW.
Da steht sogar ganz eindeutig drin, das Kartoffelstoppeln eine Straftat ist. Eindeutiger geht es gar nicht mehr: Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen.
Wenn man aber den Bauer wie im Artikel dringend empfohlen vorher fragt und der das erlaubt, dann spricht natürlich auch in meinen Augen nichts dagegen.