In Antwort auf: Thomas1976
... Nur das bringt dich nicht weiter, wenn die Fluggesellschaft darauf besteht, dass Du eine Erklärung unterschreiben sollst, wo Du Dich mit einverstanden erklärst, dass die Fluggesellschaft für die Regulierung eventueller Schäden am Rad nicht haftet.

Auch dieses verlangen leider immer mehr Fluggesellschaften. ...

Bin zwar kein Rechtsverdreher, denke aber, dass solche Bescheinigungen den Gesellschaften nix nützen. Irgendwo in ihren AGB steht sinngemäß, dass sie Dich einschließlich Gepäck unversehrt von A nach B bringen. Schließlich bezahlst Du dafür. Prinzip Geld gegen Leistung.

Ich habe mal eine Schadenersatzforderung gegen einen Billigheimer unter Verweis auf seine AGB durchgesetzt, nachdem er sich mit einer Blabla-Begründung rausmogeln wollte.

Gruß Dietmar