Hallo Jörg,
die Empfehlungen von Bumm sind da aber nur zweitrangig. In § 67 Abs. 3 der StVZO ist vorgeschrieben (!), daß der Lichtkegel mindestens so weit nach unten geneigt werden muß, "daß seine Mitte in 5 m Entfernung vor dem Scheinwerfer nur halb so hoch liegt wie bei seinem Austritt aus dem Scheinwerfer." (Achtung Zitat, aber Gesetzestexte kann man halt nun einmal nur wörtlich zitieren und nicht mit eigenen Worten wiedergeben, weil sie dann verfälscht werden.)
Die Einstellung ist mit dem Standlicht eigentlich ganz gut möglich.