Wie ich schon oben geschrieben habe. Gewährleistung (gesetzliche) ist Sache zwischen Endkunden und Händler, ohne Wenn und aber (in DE 2 Jahre bei Neuwaren, ab 6 Monaten aber Beweislast beim Kunden - wie alt ist die Lampe?)
Wie das der Händler mit dem Hersteller regelt, ist nict des Endkunden Problem.
Garantie ist andere Baustelle , das ist eine völlig freiwillige Leistung des Herstellers und da kann er die Bedingungen diktieren, wenn er sie überhaupt anbietet.
Bitte mal beides in Wikipedia nachschlagen oder Googeln, bevor zu undifferenziert auf Fachhändler, "Fach"-Händler, Hersteller und ihre Aversion gegen manche Händler eingedroschen wird. Danke!
lG Matthias