Die AGBs habe ich jetzt nicht genau studiert. Aber im beiliegenden Text zur Buchungsbestätigung heißt es: "Wir empfehlen allen unseren Fluggästen, sich die Abflugzeit Ihres Fluges ab zwei Tagen vor Abflug telefonisch bestätigen zu lassen. Für die Bestätigung steht Ihnen eine automatische Rückbestätigungsanlage ... (Tel.Nr. folgt) ... zur Verfügung. Wenn Sie Ihren Flug verpassen, haben Sie keinen Anspruch auf Beförderung."
Es ist also an mir, mich zu informieren - ganz unabhängig von möglichen Mails der Fluggesellschaft. Das ist wohl nicht sehr kundenorientiert, aber, ich glaube, das war auch schon immer so und bei allen Airlines. Es geht halt meistens auch ohne Rückbestätigung gut - deswegen neigt man dazu, das zu vernachlässigen. Ich habe das bisher nur bei zwei Rückflügen aus Übersee praktiziert - sonst nie. Ich habe allerdings bisher auch immer ziemlich spät gebucht - diesmal schon am 8. April - da ist eben der Zeitraum schon ein bisschen lang, das Risiko entsprechend größer.
Im Jahr 2000 musste ich übrigens auch später abheben (ein Tag), weil in Frankreich ein Fluglotsenstreik im Gang war. Das hätte ich aber auch nicht per Rückbestätigung erfahren, weil kurzfristig die Flüge abgesetzt wurden.
Zu den Mails: Ich habe im Mai und im Juni jeweils drei Newsletter von tuifly erhalten - das sind aktuelle Flugangebote, aber enthalten keinerlei persönlliche Informationen und auch keine Rubrik wie etwas "Flugdatenänderung". Ich nehme mal an, dass der Mitarbeiter am Flughafen diese Mails gemeint hat (eben drei pro Monat) - er hat ja den Inhalt der Mails nicht lesen können. Es waren also vermutlich gar keine Mails zur Benachrichtgung über die Flugverlegung unterwegs.
Also ein paar Finten - letztlich aber trotzdem eine Kulanzentscheidung.